Jedes Klimaziel ist nur so belastbar wie die Treibhausgasbilanz, auf der es beruht. Modul 1 stellt sicher, dass der Corporate Carbon Footprint (CCF) eines Unternehmens als tragfähige Referenzgröße für Zielsetzung und Nachverfolgung geeignet ist.
Grundsatz — Konsistenz mit dem GHG Protocol
Die VIS entwickelt keine eigene Bilanzierungsmethodik. Grundlage ist ein nach dem GHG Protocol Corporate Standard erstellter CCF; Modul 1 prüft dessen Eignung als Zielbasis und ergänzt nur dort Anforderungen, wo die Zielarchitektur des Standards zusätzliche Auflösung verlangt. Wer bereits GHG-Protocol-konform bilanziert, bilanziert nicht neu.
Anforderungen der VIS an den CCF
📦 Physisches Inventar als Referenz
Alle Zielpfade werden aus dem physischen Inventar abgeleitet. Scope 1, 2 und 3 sind zusätzlich marktbasiert abbildbar (Referenziert wird hierbei auf das AMI-Whitepaper des GHG-Protocols); beide Inventare werden gegen denselben physisch hergeleiteten Pfad nachverfolgt.
🌱 Separate Darstellung der Landwirtschaftlichen (AFOLU)-Emissionen
Sofern relevant. Landnutzungsemissionen werden als eigenständige, scopeunabhängige Bilanzgröße geführt — nicht als Unterposition von Scope 3 —, da für sie ein eigener Reduktionspfad gilt.
📊 Kategorieauflösung in Scope 3
Scope-3-Emissionen werden entlang der 15 Unterkategorien betrachtet. Für die anschließende Klimazielsetzung werden grundsätzlich diejenigen Unterkategorien berücksichtigt, die mindestens 5 % der gesamten Scope-3-Emissionen ausmachen.
Validierung — Aufwand nicht doppelt erzeugen
Viele Unternehmen lassen ihren CCF bereits im Rahmen der CSRD-Berichterstattung durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen – oder haben das geplante Basisjahr nach dem GHG-Protocol validieren lassen. Die VIS erkennt das an: Liegt ein GHG-Protocol-konformer, durch einen Wirtschaftsprüfer geprüfter CCF vor (oder durch einen qualifizierten unabhängigen Dritten validierter CCF nach dem GHG-Protocol), tritt an die Stelle der vollständigen Modul-1-Prüfung eine Plausibilisierung. Geprüft wird dann nur noch, was die vorliegende Prüfung nicht abdeckt — insbesondere die Eignung als Zielbasis, die bei Notwendigkeit separate AFOLU-Darstellung und die für die Zielsetzung erforderliche Kategorieauflösung.
Der Nutzen: keine zweite Vollprüfung derselben Daten, deutlich geringere Kosten und ein Anschluss an bereits bestehende Berichtsprozesse statt eines parallelen Verfahrens.
Ergebnis des Moduls
Ein validierter CCF mit Start- und Basisjahr, auf dem die Zielsetzung in Modul 2 unmittelbar aufsetzt.
