Modul 2 ist das methodische Herzstück der VIS. Hier wird aus dem CCF des Basisjahres ein wissenschaftlich hergeleitetes Klimaziel abgeleitet — und hier wird geprüft, ob dieses Ziel den Anforderungen des Standards genügt.
Herleitung
Die Ambitionsniveaus der VIS sind vollständig aus dem Szenarienbestand des IPCC AR6 abgeleitet und nachrechenbar dokumentiert. Für Scope 1 und 2 ergibt sich ein Mindestniveau von −83 % bis 2050 als Median über die C1-Szenarien (1,5-°C-Pfade des IPCC AR6 ohne bzw. mit nur begrenzten Überschreitung); für die landwirtschaftlichen Emissionen (AFOLU) gilt −72 % bis 2050 mit einer kurzfristigen Reduktionsrate von 3,03 % p. a. Eine Höhere Ambition ist jederzeit wählbar — geringere nicht.
Endpunktverankerung
Die kurzfristige Reduktionsrate wird mit Ausnahme des Sonderziels im landwirtschaftlichen Bereich nicht vorgegeben, sondern ergibt sich aus der Langfristminderung geteilt durch die Jahre bis 2050. Das hat eine bewusste Konsequenz: Ein späterer Einstieg senkt nicht das Zielniveau, sondern erhöht die erforderliche jährliche Reduktion. Das verbleibende Budget bleibt damit über alle Teilnehmer hinweg konsistent.
Scope 1 + 2
Gemeinsam oder getrennt setzbar; bei getrennter Zielsetzung gilt das Mindestniveau je Scope, bei gemeinsamer ein gemeinsamer Restanteil mit freier Aufteilung.
Scope 3
Kategorieübergreifender Referenzpfad; eigene Kategorieziele oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 5 %.
Landwirtschaftliche Emissionen (AFOLU)
Eigenständiger Zielpfad; bei gesetztem Ziel ist eine Selbstverpflichtung zu entwaldungsfreien Lieferketten verpflichtend (No-Deforestation-Commitment).
Für Scope 3 und AFOLU stehen jeweils drei Zielsetzungsfunktionen zur Verfügung: ein übergreifendes absolutes Reduktionsziel, ein Lieferanten- bzw. Kunden-Ausrichtungsziel und kategoriespezifische Ziele. Für KMU im Sinne der Definition des HGBs sind Scope-3- und AFOLU-Ziele optional. Kurz- bzw. mittelfristige Ziele können sich für einen Zeitraum bis zu 10 Jahren gesetzt werden.
Langfristziel als Option
Das Langfristziel kann förmlich gesetzt werden — muss es aber nicht. Wird darauf verzichtet, weist der Standard die Langfristminderung als wissenschaftlichen Referenzpunkt aus, aus dem das Nahfristziel abgeleitet ist, ohne dass eine Verpflichtung bis 2050 kommuniziert wird.
Restemissionen
Die verbleibenden 17 % sind schwer vermeidbare Emissionen im Sinne des IPCC. Ihre Herleitung ist wissenschaftlich begründet und im Modulhandbuch dokumentiert. Ein finanzieller Ausgleich ist möglich, wird jedoch nicht auf den Zielpfad angerechnet.
Ablauf
Nach Anmeldung zur Commitment-Phase haben Unternehmen zwölf Monate Zeit, ihre Ziele zu setzen und validieren zu lassen. Die Validierung erfolgt durch eine unabhängige Prüfstelle. Die Validierung der Klimaziele sowie des Umsetzungsplans ermöglicht eine freiwillige Darstellung im VIS-Klimaziel-Register.
