Ein validiertes Ziel ist eine Aussage über die Zukunft. Modul 3 prüft, ob diese Aussage durch einen belastbaren Umsetzungsplan gedeckt ist und macht sie damit kommunikationsfähig.
Ziel des Moduls – Transformationsplan und Überprüfung
Die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) knüpft die Zulässigkeit zukunftsbezogener Umweltaussagen bei der Kommunikation Richtung Endverbraucher an konkrete Bedingungen: Ein öffentlich kommuniziertes Klimaziel muss durch einen Umsetzungsplan mit messbaren, terminierten Maßnahmen und bereitgestellten Ressourcen hinterlegt sein, dieser Plan muss veröffentlicht werden und er muss regelmäßig durch einen unabhängigen Dritten überprüft werden.
Modul 3 leitet seine Anforderungen unmittelbar aus diesen Rechtstexten ab.
Prüfaufwand durch Ableitung minimieren
Der Prüfumfang ist nicht frei gesetzt, sondern regulatorisch begründet. Daraus folgt ein schlanker Zuschnitt:
Keine Bewertung unternehmerischer Entscheidungen
Betrachtet wird die Belastbarkeit des Plans, nicht die Wahl der Maßnahmen.
Anschluss an bestehende Dokumente
Transitionspläne aus der CSRD-Berichterstattung können als Grundlage dienen; geprüft wird nur, was die EmpCo darüber hinaus verlangt.
Fortschreibung statt Neuprüfung
Nach der Erstprüfung beschränkt sich die Folgeprüfung im Zweijahresturnus auf Veränderungen, Zielerreichungsgrad und Fortschreibung des Plans.
Gegenstand der Prüfung
Maßnahmen mit Minderungsbeitrag, Zeitplan und Verantwortlichkeit; die Deckung des gesetzten Ziels durch die Summe der Maßnahmen; die hinterlegten Ressourcen; sowie die Nachverfolgung gegen den Zielpfad.
