FAQ

Nein. Die VIS ist kein Zertifizierungssystem im Sinne der EmpCo-Richtlinie und vergibt kein Siegel. Der Nachweis erfolgt über einen standardisierten Textbaustein.

Empfohlen ja, erforderlich nicht. Jedes Modul ist einzeln beauftragbar. Für die öffentliche Kommunikation eines Klimaziels sind allerdings alle drei Module beziehungsweise entsprechende Äquivalenznachweise erforderlich.

Nein. Liegt ein GHG-Protocol-konformer, durch einen Wirtschaftsprüfer geprüfter CCF vor, tritt an die Stelle der vollständigen Prüfung eine Plausibilisierung. Geprüft wird dann nur, was die vorliegende Prüfung nicht abdeckt.

Aus dem Szenarienbestand des IPCC AR6. Für Scope 1 und 2 ergibt sich ein Mindestniveau von −83 % bis 2050, für AFOLU −72 %. Die vollständige Herleitung steht in Modulhandbuch 2 und ist nachrechenbar.

Das Zielniveau bleibt gleich, der Pfad wird steiler. Die jährliche Reduktionsrate ergibt sich aus der Langfristminderung geteilt durch die verbleibenden Jahre bis 2050.

Ein finanzieller Ausgleich ist möglich, wird aber nicht auf den Zielpfad angerechnet und darf nicht als Zielerreichung oder Neutralität kommuniziert werden.

Geprüft wird durch zugelassene, unabhängige Prüfstellen. Die Beauftragung erfolgt unmittelbar durch das Unternehmen; die Herausgeberin ist daran nicht beteiligt.

Die Kommunikationsberechtigung erlischt. Das Ziel selbst bleibt validiert; eine Wiederaufnahme ist nach erneuter Modul-3-Prüfung ohne neues Commitment möglich.

Die Nichterreichung ist transparent zu kommunizieren und im Umsetzungsplan nachzujustieren. Das Ziel wird nicht stillschweigend angepasst.

Ja. Für KMU sind Scope-3- und AFOLU-Ziele optional.

Wenn Sie Interesse an einer Beratung oder Teilnahme zum VIS-Standard haben, kontaktieren Sie bitte die envistra GmbH über das Kontaktformular. Informationen zu den Kosten einer Validierung nach dem VIS-Standard erhalten Sie bei einer der zugelassenen Validierungsstellen.

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