Unabhängigkeit

Bei VIS ist die Beratung und Prüfung klar getrennt.

Wie die Trennung gesichert ist

  • Beratung und Prüfung liegen in getrennten Verantwortlichkeiten.
  • Die Herausgeberin hat kein Weisungsrecht gegenüber einer Prüfstelle im Einzelfall.
  • Prüfaufträge werden unmittelbar zwischen Unternehmen und Prüfstelle geschlossen und abgerechnet — ohne Durchleitung, Provision oder Paketpreis.
  • Eine Prüfstelle berät denselben Mandanten nicht zum Prüfgegenstand.

Wenn etwas nicht stimmt

Einsprüche gegen eine Prüfentscheidung richten sich an die Prüfstelle. Hinweise auf Verstöße gegen die Zulassungsvoraussetzungen oder auf unzulässige Kommunikation eines gelisteten Unternehmens nimmt die Herausgeberin entgegen und geht ihnen nach.

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