Der Standard definiert neben der methodischen Herleitung von Klimazielen auch Anforderungen an deren Kommunikation. Werden Klimaziele gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern kommuniziert, sind die Vorgaben der EmpCo zu berücksichtigen. Zukunftsbezogene Umweltaussagen müssen dabei unter anderem auf klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen sowie einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan beruhen, dessen Fortschritt unabhängig überprüft wird. Modul 3 adressiert diese Anforderungen und schafft damit die Verbindung zwischen Klimazielsetzung, Umsetzung und B2C-Kommunikation.
Was wann kommuniziert werden darf
Nach Modul 1
Aussagen zur geprüften Treibhausgasbilanz unter Nennung der Bilanzgrenzen und des Berichtsjahres.
Nach Modul 1 und 2
Zielangabe in Berichterstattung und Geschäftsverkehr.
Nach Modul 1, 2 und 3
Vollständige öffentliche Kommunikation des Klimaziels mittels standardisiertem Textbaustein und veröffentlichtem Umsetzungsplan.
Der standardisierte Textbaustein
Teilnehmende Unternehmen erhalten einen vorformulierten Text, der Ziel, Reichweite und Prüfstand vollständig wiedergibt. Er ist unverändert zu verwenden. Verkürzte Kennzeichnungen, eigene Zusammenfassungen und Bildmarken sind nicht zulässig.
Kein Logo, kein Siegel
Der Standard vergibt keine Bildmarke. Der Nachweis erfolgt über den Textbaustein und führt den Leser zur vollständigen Aussage statt zu einem Symbol.
Restemissionen und Klimabeitrag
Ein finanzieller Ausgleich für laufende Emissionen darf nicht als Zielerreichung, Reduktion oder Neutralität dargestellt werden. Er wird nicht auf den Zielpfad angerechnet und ist getrennt vom Ziel auszuweisen.
Wenn die Prüfung abläuft
Die EmpCo verlangt bei zukunftsbezogenen Umweltaussagen eine regelmäßige unabhängige Überprüfung des zugrunde liegenden Umsetzungsplans. Um diese Aktualität sicherzustellen, ist die Modul-3-Prüfung der VIS auf zwei Jahre befristet. Nach Ablauf ist eine erneute Prüfung erforderlich.
