Die VIS ersetzt keinen bestehenden Rahmen. Sie verbindet sie an der Stelle, an der bisher eine Lücke besteht: zwischen der wissenschaftlichen Herleitung eines 1,5 Grad kompatiblen Reduktionspfads und den rechtlichen Bedingungen, unter denen ein Ziel öffentlich kommuniziert werden darf.
Was die VIS regelt
- Herleitung des Reduktionspfads aus dem Szenarienbestand des IPCC AR6 (1,5 Grad kompatibel)
- Architektur und Validierung der wissenschaftlich abgeleiteten Klimaziele
- Anforderungen an den Umsetzungsplan und dessen Prüfung
- Bedingungen zulässiger Kommunikation im Rahmen der VIS
Was die VIS nicht regelt
- die Methodik der Emissionsbilanzierung selbst — hierfür gilt das GHG Protocol
- den Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung — hierfür gelten CSRD und ESRS
- die Wahl der Reduktionsmaßnahmen im Unternehmen
- produktbezogene Aussagen und Kennzeichnungen
Verhältnis zu bestehenden Zielsetzungsverfahren
Der Standard wurde methodisch an etablierten Ansätzen ausgerichtet, um Konsistenz und Vergleichbarkeit zu wahren. Die Ambitionsniveaus sind jedoch eigenständig aus dem IPCC AR6 abgeleitet und nicht übernommen. Unterschiede bestehen dort, wo der Standard eigene Wege geht — etwa bei der Zusammenfassung von Scope 1 und 2, bei der Behandlung von landwirtschaftlichen Emissionen (AFOLU) als eigenständiger Bilanzgröße und bei der Anerkennung von Äquivalenznachweisen.
