Änderungen am Standard erfolgen anlassbezogen, angekündigt und nachvollziehbar dokumentiert. Ein Standard, dessen Anforderungen sich unvorhersehbar verschieben, ist für die Planung eines Unternehmens nicht brauchbar.
Anlässe für eine Fortschreibung
- Planmäßige Überprüfung der Reduktionspfade mit Vorliegen des IPCC AR7 — erwartet bis 2029.
- Methodische Entwicklungen, etwa im market-based Accounting oder bei AFOLU-Leitlinien.
- Rechtliche Änderungen, insbesondere durch die nationale Umsetzung der EmpCo.
Versionierung und Übergang
Jede Fassung des Standards trägt eine Versionsnummer und ein Gültigkeitsdatum. Änderungen werden vor Inkrafttreten angekündigt; welche Fassung bei der Folgeprüfung anzuwenden ist, ergibt sich aus der jeweiligen Übergangsregelung. Alle Fassungen bleiben im Downloadbereich abrufbar.
